05.05.2022

Angaben auf Geschäftsbriefen - Einzelkaufleute & Personengesellschaften

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Auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, muss der Kaufmann nach § 37a Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmte Informationen angeben.

Informationspflicht

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234