26.12.2018

Alternative Streitbeilegung nach dem VSGB – Neue gesetzliche Informationspflichten für Unternehmen

Downloads | Recht

Nachdem Onlinehändler bereits seit dem 09. Januar 2016 ver­pflichtet sind, Verbraucher über die sogenannte „OS-Plattform“ nach der europäischen ODR-Verordnung („Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“) zu informieren, gelten seit dem 1. Februar 2017 weitergehende gesetzliche Informationspflichten.

Informationspflicht

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234