01.08.2024

Bundestag beschließt Regeln zur Betriebsratsvergütung

Nachrichten | CB Artikel

Die Vergütung von Betriebsräten war in den letzten Jahren Gegenstand von kontroversen Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Insbesondere hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2023 bei vielen Betriebsräten für Verunsicherung gesorgt. Es ging dabei um überzogene Gehälter bei VW. Grundsätzlich gilt, dass man als Betriebsrat finanziell weder Vorteile noch Nachteile haben darf. Was das aber im Einzelfall genau bedeutet, war vielfach nicht klar. Hier hat der Gesetzgeber nun nachgebessert. Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung beschlossen, die klare Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht.

Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest. So darf künftig das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer ausfallen als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn. Mit der Ergänzung in § 37 Abs. 4 BetrVG wird klargestellt, dass zur Bestimmung der mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen ist. Zudem werden mit der neuen Regelung in § 78 Satz 3 BetrVG die Maßstäbe des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot konkretisiert.

ChefBrief-Artikel