08.06.2020

Betriebsversammlungen dürfen als Videokonferenzen durchgeführt werden

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Mit dem am 23. April 2020 vom Bundestag beschlossenen und am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung werden rückwirkend zum 1. März 2020 auch Regelungen für die virtuelle Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise eingeführt (§ 129 BetrVG). Damit können Betriebsräte ihre Beschlüsse bis zum 31. Dezember 2020 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten; ebenso die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt dies entsprechend. Ebenfalls dürfen Betriebsversammlungen über Videokonferenzen durchgeführt werden. Durch die Ermöglichung virtueller Sitzungen wird die von der Praxis dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen. 

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