25.09.2024

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was verdient den Vorzug?

Nachrichten | CB Artikel

Bei einer Trennungsentscheidung stellt sich die Frage nach dem Beendigungsmittel des Arbeitsverhältnisses – Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Wie immer: Es kommt darauf an.

Der schriftliche Aufhebungsvertrag mit zwei Originalunterschriften hat gegenüber der Kündigung für die Arbeitgeberseite den Vorteil, dass bei Abschluss eines wirksamen Aufhebungsvertrages die Rechtskraft der Beendigung schnell eintritt und keine Kündigungsschutzklage mehr droht. Regelmäßig lassen sich durch außergerichtliche Verhandlungen – gerne unterstützt mit unserer anwaltlichen Vertretung – solide Abschlüsse erzielen, die mit anwaltlicher Vertretung der Arbeitnehmerseite nach Kündigungsschutzklage vor Gericht eher teurer geworden wären. Mögliche Sperrzeiten und das Ruhen des Arbeitslosengeldes sind Risiken der Arbeitnehmerseite. Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann nur unter schwierigen Voraussetzungen durch Anfechtung der eigenen Zustimmung gelöst werden. Das kann ein Irrtum sein, dem die anfechtende Partei im Zeitpunkt der Zustimmung unterlag. Es muss etwas anderes tatsächlich erklärt worden sein, als erklärt werden sollte. Oder aber dem Aufhebungsvertrag liegt eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung der Arbeitgeberseite zugrunde – für die vorliegenden Gründe der Anfechtung trägt die Arbeitnehmerseite die Beweislast.

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