14.08.2024

Artificial Intelligence Act (AIA) im Amtsblatt der EU veröffentlicht

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Am 12. Juli 2024 wurde im Amtsblatt der EU die finale Fassung des AIA veröffentlicht. Die weltweit erste gesetzliche Regelung zu KI betrifft insbesondere Anbieter von KI-Systemen sowie deren Anwender. Ziel ist die Förderung von Innovation und die Reduktion von Gefahren. In der Verordnung werden KI-Systeme in vier unterschiedliche Risikoklassen unterteilt.

KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko sind laut der Verordnung verboten. Darunter fallen unter anderem jene, die unterschwellige, manipulative und täuschende Techniken nutzen, um die Entscheidungsfindung von Menschen zu beeinflussen. KI-Systeme mit hohem Risiko sind grundsätzlich erlaubt, unterliegen allerdings bestimmten Anforderungen. Systeme fallen unter hohes Risiko, wenn sie unter anderem das Resultat einer menschlichen Entscheidung verändern oder ein personenbezogenes Profil von Menschen erstellen. Anforderungen sind z.B. die Erstellung eines Risikomanagementsystems und die Erstellung von technischen Unterlagen. Die Dritte Risikoklasse befasst sich mit Systemen mit begrenztem Risiko. Darunter fallen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren. Sichergestellt werden soll dabei, dass die Nutzer die Kenntnis haben, dass sie mit KI kommunizieren, z.B. mit Chatbots. Die letzte Risikoklasse umfasst Systeme mit geringem Risiko wie z.B. KI gestützte Videospiele und ist nicht reguliert. Die Verordnung tritt schrittweise in Kraft und entfaltet nach 36 Monaten in allen Bereichen ihre volle Wirkung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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